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Barrierefreiheit

Die Coast Hotel Eisenhut GmbH ist bemüht, ihre Website www.hotel-eisenhut.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hotel-eisenhut.de .

Stand der Vereinbarkeit mit den rechtlichen Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei

  • Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir bemühen uns, zeitnah eine verbesserte Version oder barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen.
  • Wenige Bilder auf unserer Website haben keinen Alternativtext. Wir bemühen uns zeitnah um eine Aktualisierung.
  • Das Menü ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar. Wir bemühen uns zeitnah eine verbesserte Version oder barrierefreie Alternativen zur Verfügung zu stellen.
  • Nicht alle Textpassagen besitzen einen ausreichenden Kontrast. Ein entsprechendes Tool steht in Kürze zur Verfügung.
  • Nicht alle Textpassagen besitzen eine ausreichende Größe. Ein entsprechendes Tool steht in Kürze zur Verfügung.
  • Das Ausblenden von Bildern und Stoppen von Animationen wird in Kürze zur Verfügung stehen.
  • Für das Vorlesen von Inhalten können Sie bereits die Funktion in Ihrem Browser nutzen.
  • Auf einigen Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar. Hier erfolgen in Kürze Änderungen.
  • Auf einigen Seiten sind Headlines / ARIA-Attribute noch nicht sauber. Hier erfolgen in Kürze Änderungen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die angegebenen Stände entsprechen diesem Datum.

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel an der Barrierefreiheit aufgefallen sind, besteht die Möglichkeit, diese über nachfolgende Möglichkeiten zu melden:

Coast Hotel Eisenhut GmbH
Herrngasse 3-5/7 • 91541 Rothenburg o.d. Tauber
Telefon: +49 (9861) 705-0
E-Mail:hotel@hotel-eisenhut.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1 • 24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121 • 24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

Datenschutzhinweis

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